Beantragung einer griechischen Steuernummer inklusive eines Online Zugangs zum
Taxisnet sowie die Angabe eines Asprechpartners für Ihre Steuerangelegenheiten
in Griechenland

EU Bürger und ausländische Immobilieneigentümmer aus Drittstaaten mit
Wohnsitz ausserhalb von Griechenland, sind gesetzlich verpflichtet sich in
Griechenland steuerlich erfassen zu lassen. Im steuerlichen Bereich gilt
wie überall in der EU, die 180 Tage/Jahr Regelung.

Bevor Sie eine griechische Immobilie kaufen können, müssen Sie als
Auslandsansässiger über

1.) eine griechische Steuernummer (AFM) verfügen

2.) über einen Online Zugang mit User/Pw zum Taxisnet verfügen und

3.) einen Ansprechpartner für Ihre Steuersachen benennen

Auf Wunsch und mit einer notariellen Vollmacht welche auf uns als
Bevollmächtigte ausgestellt werden muss, können wir für SIe diese
Arbeiten ausführen.

Für unseren Service erlauben wir uns einen Pauschalbetrag von
EUR 350,00 plus 24% MwSt. in Rechnung zu stellen.

Der obige Preis ist für 1 Person. Für jede weitere Person erlauben
wir uns jeweils EUR 150,00 plus 24% MwSt. in Rechnung zu stellen.

Wir können für Sie als Kontaktperson/Ansprechpartner beim
Finanzamt fungieren. Die komplette Kommunikation zwischen
Ihnen und dem Finanzamt würde über uns laufen. Dieser
Service kostet Jährlich 100 EUR plus 24% MwSt.

Sie haben Fragen und möchten mehr erfahren? Rufen Sie
uns an: +30 210 2724446

Ihre Anfrage: athen@immobilien.gr

In Deutschland erreichen Sie uns unter der Rufnummer:
+49 2241 881990

Ihre Anfrage: arzumanidis@t-online.de

* Drittstaaten = Drittstaat im Sinne des deutschen Aufenthaltsrechts sind
im Allgemeinen die Staaten, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum
(EWR) gehören – letzteres sind alle Mitgliedstaaten der Europäischen
Union (EU) und Island, Liechtenstein sowie Norwegen.

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